Auszug
§ 2 Vereinszweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist
- Förderung der Jugend- und Altenhilfe
- Förderung der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen
- Bildung von Erwachsenen
- Förderung der im Verein Mitarbeitenden durch Fort- und Weiterbildungen
- Berufsbildung
- Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, geflüchtete Menschen, Kriegs- und Katastrophenopfer
- Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden
- Die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz, der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens auf allen Gebieten
- Die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
- Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke